Anderskosten

Anderskosten
Kosten, die sich zwar unmittelbar aus  Aufwendungen ableiten, jedoch in der Höhe „anders“ als der betreffende Aufwand erfasst werden. A. sind „bewertungsverschiedene“ oder „aufwandsungleiche“ Kosten, z.B. Ersatz der Bilanzabschreibungen durch kalkulatorische Abschreibungen und Ersatz der Fremdkapitalzinsen durch kalkulatorische Zinsen.
- Vgl. auch  kalkulatorische Kosten,  Abgrenzung.

Lexikon der Economics. 2013.

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